Versetzungsordnung der Oberschule

Versetzt in die nächste Jahrgangsstufe wird jeder, der auf seinem Versetzungszeugnis in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen nachweisen kann. Auch mangelhafte oder ungenügende Leistungen sind nicht unbedingt ein Hinderungsgrund, um in die nächste Jahrgangsstufe versetzt zu werden – aber unter welchen Bedingungen?

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