Der Englischunterricht vermittelt eine Sprache, die weltweit als Verständigungsmittel genutzt wird. In einer Zeit zunehmender Mobilität und Internationalisierung im privaten und beruflichen Sektor verbessert der Erwerb der englischen Sprache die zukünftigen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler.
Das Fach Englisch ist laut Lehrplan in der Oberschule mit vier Wochenstunden zu erteilen, in den Jahrgänge 5 und 6 wird eine weitere Unterrichtsstunde gegeben, um durch Förderung Lernrückstände auszugleichen sowie Schülerinnen und Schülern in ihren Stärken zu fördern. Förder- und Differenzierungsmaßnahmen haben das Ziel, dass alle Lernenden die in den Kerncurricula verbindlich vorgeschriebenen Anforderungen und Kompetenzen unter Berücksichtigung ihres individuellen Lernverhaltens und Lernstands erreichen.
Differenzierung
Ab dem 6. Jahrgang wird im Fach Englisch eine Fachleistungsdifferenzierung auf zwei Anspruchsebenen vorgenommen. Der grundlegenden Anspruchsebene (G-Kurs) liegt dabei das Kerncurriculum der Hauptschule zugrunde und der erhöhten Anspruchsebene (E-Kurs) das Kerncurriculum der Realschule. Entscheidend für die Zuweisung in den jeweiligen Kurs ist die Zeugnisnote am Ende der Klasse 5. Schülerinnen und Schüler mit den Noten sehr gut und gut nehmen ab der Klasse 6 am Unterricht im E-Kurs teil, alle anderen am G-Kurs. Ein Wechsel vom G-Kurs in den E-Kurs ist bei guten mündlichen und schriftlichen Leistungen jeweils zum Anfang eines Halbjahres möglich, eine Abstufung erfolgt bei schwach ausreichenden und mangelhaften Leistungen ebenfalls jeweils zu Halbjahresbeginn.
Lehrwerke
Im Schuljahr 2025/2026 wurden für den Englischunterricht neue Lehrwerke angeschafft. In den Jahrgängen 5 und 6 werden alle Schülerinnen und Schüler mit dem Lehrwerk „Camden Market“ des Westermann Verlags unterrichtet. In den Jahrgängen 7-10 wird mit dem Lehrwerk „Lighthouse“ bzw. „Highlight“ des Cornelsen Verlags unterrichtet. Es findet eine innere Differenzierung statt. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderstatus Lernen haben zusätzlich ein Arbeitsheft für Lernende mit erhöhtem Förderbedarf passend zum Lehrwerk.
Die entsprechenden digitalen Schulbücher als App für das iPad angeschafft. Besonders hilfreich für die Schülerinnen und Schüler sind die digitalen Schulbücher in Hinblick auf die Schulung des Hörverstehens, da die Audiodateien zu den Lesen- und Hörtexten direkt mit der App abgespielt werden können.
Neben dem Lehrwerk steht ein Arbeitsheft (workbook) in Papierform zur Verfügung, mit dem die gelernten Inhalte mit Übungen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades gefestigt werden sollen. Außerdem werden besonders in den höheren Klassenstufen Lektüren im Unterricht eingesetzt. Zu jedem Lehrwerk gibt es neben CDs und DVDs auch Grammatiktrainer, Vokabeltrainer und Klassenarbeitstrainer, sowie einen Differenzierungsordner auf drei Niveaustufen.
Die jeweiligen Lehrwerke berücksichtigen eine ausgewogene Vermittlung der fünf Grundfertigkeiten Lesen, Hör-/Sehverstehen, Sprachmittlung, Schreiben und Sprechen. Auch die Arbeit am iPad mit ausgesuchten Übungsprogrammen der Schulbuchverlage, einer digitalen Diagnose oder die Recherche im Internet bieten zunehmend Hilfestellungen bei dem Erwerb und der Festigung der Zielsprache.
Leistungsbewertung
Es werden 5 schriftliche Lernzielkontrollen innerhalb eines Schuljahres geschrieben. In den Jahrgängen 6, 8 und 10 wird eine schriftliche Leistungskontrolle durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Die mündlichen Prüfungen werden nach den Vorgaben der mündlichen Abschlussprüfungen durchgeführt und benotet.
Die Bewertung schriftlicher Leistungen geschieht nach folgenden Prozenträngen:
100-95% = Note 1
94-83% = Note 2
82-68% = Note 3
67-50% = Note 4
49-25% = Note 5
unter 25% Note 6
Mündliche Leistungsbewertung
Die mündliche Leistungsbewertung soll Sprechen (reproduktiv und produktiv), Leseverstehen (Textverständnis, Aussprache), Hör-/Sehverstehen, Kurztests (Vokabeln und Grammatik) und das allgemeine Schülerengagement (Konstanz der Mitarbeit, Aufmerksamkeit, Hausaufgaben etc.) erfassen. Diese 5 Teilbereiche fließen zu jeweils 20% in die mündliche Gesamtnote ein. Der Anteil der mündlichen Leistungen beträgt für alle Jahrgänge 60% der Gesamtnote. Im Abschlussjahrgang 10 wird im 2. Halbjahr eine Gesamtnote errechnet aus der Vornote (2/3) und der Abschlussarbeit und mündlichen Prüfung (1/3).
Wöchentliche Vokabeltests sichern das kontinuierliche Arbeiten der Schülerinnen und Schüler und unterstützen die sukzessive Erweiterung des Wortschatzes.
Zusätzliche Förderung
Schülerinnen und Schüler, die zusätzliche Unterstützung benötigen, haben die Möglichkeit, an der Lerngruppe am Nachmittag teilzunehmen. Die Gruppenleiter stehen in engem Kontakt zu den Fachlehrern und helfen bei Lerndefiziten. Auch Nachhilfeunterricht von älteren Schülern/innen für Schüler/innen der unteren Jahrgänge bietet Möglichkeiten, Lernschwächen zu beheben.
Kooperation mit anderen Fächern
Eine Kooperation mit anderen Fächern, vor allem mit dem Bereich GSW, ist bei allen landeskundlichen Inhalten möglich. Des Weiteren ergeben sich Gelegenheiten zum fächerübergreifenden Unterricht, z.B. bei den Festen im Jahreskreis mit den Fachbereichen Deutsch und Religion, zudem besteht die Möglichkeit, am bilingualen Unterricht zum Beispiel in Geschichte und Erdkunde teilzunehmen.