Französisch

Mit Beginn der 6. Klasse haben die Oberschülerinnen und Oberschüler im Rahmen eines Wahlpflichtkurses die Möglichkeit, sich für die zweite Fremdsprache „Französisch“ zu entscheiden. Nur Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 6 Französisch gewählt haben, können bis einschließlich klasse 10 daran teilnehmen.

Um den Anforderungen gerecht zu werden, die später an sie als Erwachsene gestellt werden, müssen die Schülerinnen und Schüler heute mehr als bisher die Sprachen unserer europäischen Nachbarländer kennen lernen. Dabei bekommt dem Französischen eine besondere Bedeutung zu, da es von etwa 170 Mio. Menschen weltweit gesprochen wird (als Muttersprache, als offizielle Landessprache oder auch als Verkehrssprache) und da die Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland besonders intensiv sind.

Das Erlernen einer zweiten Fremdsprache birgt für die Schülerinnen und Schüler wesentliche Vorteile. Die erworbenen Kenntnisse befähigen zur Kommunikation mit der französischsprachigen Welt und das Interesse an frankophonen Kulturen wird geweckt. Der Spracherwerb findet zudem in einer Altersphase statt, in der die Schülerinnen und Schüler bereits über solide Strukturen der deutschen und englischen Sprache verfügen. Die neu erlernte französische Grammatik wirkt hier kontrastierend und vertieft das allgemeine Sprachgefühl.

Neben der persönlichen Bereicherung durch das Beherrschen einer zweiten Fremdsprache könnte die Teilnahme am Französischunterricht vorteilhaft bei der Ausbildungsplatzsuche oder beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe sein.

Durch den Einsatz moderner Medien – Softwareprogramme, iPads, CDs, DVDs, Lernkarten, Vokabeltrainer, … des Klettverlages zum Lehrwerk „Tous ensemble“- durch kooperative Methoden bei der Sprachmittlung – Partner- und Gruppenarbeiten- und Projekte –Schnupperaustausch mit der Partnerstadt Bolbec ab Klasse 7 und Studienfahrt nach Paris in der 9. bzw. in der 10. Klasse – wird ein besonders lebendiger Französischunterricht erteilt.

Das Fach Französisch ist laut Lehrplan an der Oberschule mit 4 Wochenstunden zu erteilen. Es werden 4 schriftliche Lernzielkontrollen innerhalb eines Schuljahres geschrieben.

Die mündliche Leistungsbewertung soll Sprechen, Leseverstehen, Hörverstehen und Kurztests (vocabulaire et grammaire) erfassen.

Der Anteil der mündlichen Leistungen beträgt für alle Lehrgänge 60 % der Gesamtnote.